Zum 1. Juli 2021 tritt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft. Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 — GlüStV) wurde nach langjährigem Verständigungsprozess unter den Ländern von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) beschlossen. Die letzte Bedingung des Inkrafttretens ist mit dem Eingang der Ratifikationsurkunden aller 16 Länder zum Stichtag 30. April 2021 beim Vorsitzland Berlin fristgemäß erfüllt worden.
Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander voneinander abweichender Regeln einzelner Länder verhindern. Das ist vor dem Hintergrund, dass die Glücksspielbranche insbesondere den Ländergrenzen überschreitenden Vertriebsweg Internet nutzt, von zentraler Bedeutung. Der Vertrag formuliert eine einheitliche Position für das Glückspiel im Netz. Damit soll eine weitgehende Deregulierung des Marktes mit der Folge unzureichenden Schutzes von Spielerinnen und Spielern ausgeschlossen werden.
Insbesondere im Internet-Glücksspielbereich will man damit nun ein bundeseinheitlich hohes Niveau des Spieler- und Jugendschutzes erreichen. Zur Durchsetzung der dafür festgelegten Vorgaben richtet das Land Sachsen-Anhalt eine schwerpunktmäßig auf Glücksspiele im Internet fokussierte Vollzugs- und Aufsichtsbehörde ein. Sie soll bundesweit für Genehmigungen und Untersagungen zuständig sein und damit die Einhaltung der bundesweit geltenden Richtlinien gewährleisten. Dazu gehört die Einführung eines für Netz-Glücksspiel zwingend vorgeschalteten Spielkontos. Dieses Instrument zwingt Spieler, sich zu identifizieren und zu authentifizieren. Damit sollen Minderjährige vom Glücksspiel im Netz ausgeschlossen werden. Ferner wird für alle Anbieter ein Einzahlungslimit vorgeschrieben. Spieler dürfen grundsätzlich nur noch bis zu 1.000 Euro im Monat auf ein Spielkonto einzahlen und mit diesem Betrag spielen.
Der Staatsvertrag setzt sich zudem das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen. Deswegen werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert. Einzelne Länder dürfen direkt oder durch eine von ihnen kontrollierte juristische Person Online-Casinospiele ausschließlich für ihr Hoheitsgebiet veranstalten. Alternativ dürfen sie Spielbanken erlauben, begrenzt Online-Casinos zu betreiben. Die Länder haben dabei Entscheidungsfreiheit. Auch weiterhin können einzelne Länder auf die Zulassung von Online-Casinos auf ihrem Hoheitsgebiet verzichten. Für solche erlaubten Glücksspielangeboten darf nach engen Vorgaben geworben werden.
Ebenfalls um unerlaubten Angeboten die Basis zu entziehen, wird das Sportwettenprogramm erweitert. Zugelassen werden Live-Wetten auf konkrete Sportereignisse wie z. B. auf das nächste Tor beim Fußball oder den nächsten Satzgewinn beim Tennis. Dabei handelt es sich anders als beispielsweise beim Basket- oder Handball um sog. "Low-Score"-Sportarten mit einer niedrigen Frequenz der Ergebnisentwicklung. Quelle/Weitere Informationen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Pressemitteilung vom 30. April 2021