Der Innenausschuss gab grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" (19/21987). Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.
Auch sollen laut Vorlage Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zentral ist hier den Angaben zufolge eine Regelung, die es ermöglicht, "dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt". Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden.
Quelle/Weitere Informationen: hib - heute im bundestag, Meldung Nr. 159 vom 28. Oktober 2020