Die Staatsregierung hat am 11. August 2020 den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes nach Anhörung zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf werden gleich mehrere Rechtsgrundlagen geändert. "Ziel ist es, sowohl die frühkindliche als auch schulische Bildung zu stärken", so Kultusminister Christian Piwarz. So soll mit dem Gesetzentwurf die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht und auch der Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung besser gedeckt werden.
"Die freien Schulträger bekommen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine höhere staatliche Finanzzuweisung, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld gänzlich verzichten. Auszubildende im Erzieherberuf müssen dann kein Schulgeld mehr zahlen.", so der Kultusminister. Dazu wird die Erzieherausbildungszuweisungsverordnung entsprechend geändert.
Dem gleichen Ziel soll auch ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung dienen, welches in das Gesetz über Kindertageseinrichtungen aufgenommen wird. Der Gesetzentwurf soll dazu führen, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzliche Daten erheben, um perspektivisch besser den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern einschätzen zu können. Das Fachkräftemonitoring ist Teil der "Fachkräftestrategie frühkindliche Bildung 2030".
Quelle/Mehr Informationen: Medienservice sachsen.de vom 11. August 2020