Am 6. August 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (05.08.2019) veröffentlicht.
Die zentrale Regelung dieses Gesetzes ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Mit der Novellierung des KrWG soll der erste Schritt zur Umsetzung des "EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft" vollzogen werden, mit dem die EU im Jahr 2018 wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Verbesserung des Ressourcenschutzes festgelegt hat. Gegenstand der Umsetzung durch das KrWG sind die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, in der durch die Richtlinie 2018/851/EU geänderten Fassung) und einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (Richtlinie 2019/904/EU). Die Umsetzung des EU-Rechts bietet dabei Anlass, auch das nationale Kreislaufwirtschaftsrecht weiterzuentwickeln. Aufbauend auf den dynamischen Regelungen des Gesetzes soll der Schwerpunkt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der verbesserten Schließung von Kreisläufen liegen.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Novelle des KrWG sind in einem Hintergrundpapier (19.08.2019) zusammengefasst.
Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der erbetenen Stellungnahmen, die bis 9. September einzureichen waren, soll der Referentenentwurf zu einem Regierungsentwurf fortentwickelt werden. Laut BMU ist es Ziel, bis Februar 2020 dem Kabinett einen fortentwickelten Entwurf vorzulegen. Anschließend erfolge das parlamentarische Verfahren. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein. Quelle/Weitere Informationen: Mitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 19. August 2019