Am 15. März 2020 ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) vom 25. Februar 2020 in Kraft getreten (Nds. GVBl. 2020, S. 30). Mit dem Gesetz können Raumordnungsverfahren künftig zügiger umgesetzt werden. Beteiligungsverfahren werden stärker digitalisiert und der Aufwand für papiergebundene Auslegungen reduziert. Es wurden klare Fristenregelungen geschaffen, um die Verfahren zu verkürzen. Außerdem wurde das Landesrecht mit bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert. Quelle: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2020 vom 3. März 2020, S. 30
Das Kabinett hat in seiner Sitzung 8. Oktober 2019 beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes in den Landtag einzubringen.
Ziel der Änderung ist es, Raumordnungsverfahren künftig zügiger umsetzen zu können. Diese Verfahren sind bundesgesetzlich vorgesehen, um Großprojekte schon im Vorfeld des Zulassungsverfahrens auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit hin zu prüfen und einen geeigneten Standort oder eine geeignete Trasse zu identifizieren. Das Landesrecht enthält dazu Verfahrensvorschriften, die nun geändert werden sollen, um die Verfahren schneller und effizienter abzuwickeln. So sollen künftig die Beteiligungsverfahren stärker digitalisiert und der Aufwand für papiergebundene Auslegungen reduziert werden. Es werden klare Fristenregelungen geschaffen, um die Verfahren zu verkürzen. Außerdem wird das Landesrecht mit bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert. So sollen etwa Verfahrenserleichterungen übernommen werden, wenn im Laufe des Verfahrens Unterlagen geändert werden, damit aber keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind.
Der Gesetzesentwurf soll direkt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2019