Wetterextreme mit Starkregen und Sturzfluten unter anderem im Jahr 2021 in Mittelfranken und Oberbayern, aber auch die zunehmende Trockenheit der letzten Jahre nicht nur in Franken, haben die Notwendigkeit eines entschiedenen und koordinierten staatlichen Handelns zur Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel bestätigt.
In diesem Zusammenhang will die Bayerische Staatsregierung auf eine integrale Gesamtstrategie setzen, die die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, Ökologie und die Erholungsfunktion zusammendenkt und miteinander verknüpft.
Der Ministerrat hat daher die neue Gesamtstrategie "Wasserzukunft Bayern 2050" mit der Fortsetzung des Hochwasserschutzprogramms "PRO Gewässer 2030" und dem Programm "Wassersicherheit 2050" beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise aktualisierte und beschleunigte Hochwasserschutzkonzepte, um durch technische Maßnahmen wie etwa dem Ausbau der Hochwasserschutzanlagen, der Anpassung der Hochwassergefahrenkarten oder dem Hochwasser-Check für Kommunen die Risiken durch Hochwasser- und Starkregenereignisse zu reduzieren. Auch eine nachhaltige ökologische Entwicklung der Gewässer und Auen gehört dazu, um deren Funktionsfähigkeit, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt zu stärken und damit Belastungen etwa durch den Klimawandel besser begegnen zu können. Daneben werden geeignete Anpassungsmechanismen an Dürre und Trockenheit weiterentwickelt, z. B. durch Ertüchtigung der Fernwasserversorgung, Optimierung bestehender Speicher und des Überleitungssystems oder dem Bau nachhaltiger Bewässerungsinfrastrukturen. Daneben werden Gewässer, Natur und Landschaft aufgewertet sowie eine bessere Erlebbarkeit und mehr Akzeptanz für neue Maßnahmen geschaffen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird hier federführend die weitere Ausarbeitung des Programms "Wassersicherheit 2050" zur Umsetzung zentraler Maßnahmen im Wasserbereich vorantreiben. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus städtebaulicher Sicht bewerten und insbesondere für den Bereich "Schwammstadt" Vorschläge vorlegen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin – wie bisher schon – laufend bewerten und insbesondere für den Bereich "Landschaftswasserhaushalt" gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 28. Juni 2022