Die niedersächsische Landesregierung will Städten und Gemeinden ein zusätzliches Instrument für innovative Stadtentwicklung an die Hand geben. Dazu hat das Kabinett am Dienstag den 17. September 2019 den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz "NQG") zur Verbandsanhörung freigegeben.
Mit dem Gesetzesvorschlag möchte Niedersachsen eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch nutzen. Diese soll es den Ländern ermöglichen, Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und deren Finanzierung zu treffen. Private Initiativen sowie Städte und Gemeinden sollen sich besser abstimmen und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren sowie anderen Quartieren steigern können.
Durch das Niedersächsische Quartiersgesetz sollen zusätzliche Handlungspotenziale und finanzielle Beiträge für die Stadtentwicklung generiert werden. So sollen vor allem bestehende Quartiere mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen, die Energiewende und dem demografischen Wandel weiterentwickelt und gestärkt werden können. Auf Vorschlag privater Initiativen könnten Gemeinden den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, Aufwertungsmaßnahmen per Satzung festlegen und in privater Verantwortung umsetzen lassen. Gedacht sei beispielsweise an gemeinsame Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Wohnquartieren, die Einrichtung von Coworking-Räumen oder an bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Es obliege der Entscheidung der Städte und Gemeinden, ob und wie sie Quartiersinitiativen fördern und unterstützen wollen. Die kommunale Planungshoheit soll durch das Gesetzesvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsischen Landesregierung, Pressemitteilung vom 17. September 2019