Genehmigung von Industrie- und Tierhaltungsanlagen: Überarbeitete EU-Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft getreten

August 2024

Am 4. August 2024 trat die überarbeitete EU-Richtlinie über Industrieemissionen (EU 2024/1785) in Kraft. Sie modernisiert, wie nationale und lokale Behörden Genehmigungen für Anlagen erteilen, die in der EU eine große Verschmutzungsquelle darstellen. Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Grünen Deals, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, zielt die neue Richtlinie über Industrie- und Tierhaltungsemissionen darauf ab, Emissionen in Luft, Wasser und Boden von großen Industrieanlagen und den größten Schweine- und Geflügelfarmen zu verringern.  

Das verbesserte Gesetz baut auf dem EU-Genehmigungssystem für die Vermeidung und Kontrolle von Emissionen auf. Es soll sicherstellen, dass die besten verfügbaren Techniken zur Verringerung der Umweltverschmutzung eingesetzt werden. Es deckt neue Wirtschaftstätigkeiten und zusätzliche Emissionsquellen ab und soll gleichzeitig das Genehmigungsverfahren straffen. Sie verschärft die Bedingungen für die Gewährung von Ausnahmeregelungen und gibt den Behörden bessere Durchsetzungsbefugnisse. 

Zum ersten Mal im EU-Umweltrecht wird in der neuen Richtlinie das Recht der Bürger auf Entschädigung für Gesundheitsschäden anerkannt, die durch illegale Verschmutzung verursacht wurden. EU-Spitzenreiter im Bereich der industriellen Innovation werden von flexiblen Genehmigungen für die Erprobung von Techniken mit höherer Umweltleistung profitieren. Ein neues Innovationszentrum für industrielle Umwandlung und Emissione (INCITE) wird Informationen über innovative Lösungen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung sammeln.  

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeitete Richtlinie anzupassen. Die ersten Daten werden im Jahr 2028 an das neue Portal für Industrieemissionen gemeldet.

Quelle/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 2. August 2024