Der Bundesregierung ist weder die Anzahl der Gebäude von Schulen noch deren heizungstechnische Ausstattung bekannt. Daher sei eine detaillierte Abschätzung des aus dem Gebäudeenergiegesetz hervorgehenden Investitionsbedarfs in Schulen und Schulträgern nicht möglich. Das geht aus einer Antwort (BT Drs. 20/7426) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT Drs. 20/7124) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Ferner betont die Bundesregierung, dass die Zuständigkeit für die Schulen, entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, bei den Ländern liege.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 506 vom 3. Juli 2023