Das Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Juni 2023 bekannt gegeben, dass das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes am 20. Juni 2023 startet.
Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Bundesländer verpflichtet, ihre Abfallwirtschaftspläne jeweils nach sechs Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Die gesetzlichen Grundlagen für den Inhalt, die Überarbeitung und die Beteiligung der Öffentlichkeit finden sich in den Paragraphen 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Nach Auswertung des bestehenden Abfallwirtschaftsplanes 2015 Mecklenburg-Vorpommern wurde entschieden, ihn zu überarbeiten. Die Gründe und Erwägungen, auf denen die Überarbeitung des Planes beruht, werden gemeinsam mit dem Entwurf zum Abfallwirtschaftplan (02.05.2023) veröffentlicht.
Das Kabinett hat am 6. Juni 2023 den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes zur Kenntnis genommen und zugestimmt, dass der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern das weitere Anhörungsverfahren durchführt.
Der Entwurf ist in der Zeit vom 20. Juni bis 20. Juli 2023 öffentlich ausgelegt. Im Internet ist der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes während des Beteiligungsverfahrens unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Umwelt/Abfallwirtschaft/Abfallwirtschaftsplan/ einsehbar sowie auf den Seiten der oben genannten vier Staatlichen Ämter und des Landesamtes.
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an klockmann@lm.mv-regierung.de abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit Ablauf des 3. August 2023.
Quelle/Weitere Informationen: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Pressemitteilung vom 19. Juni 2023