Förderungen beruflicher Weiterbildung und von Maßnahmen beruflicher Rehabilitation gehen aus dem SGB II in das SGB III

Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 erfolgen die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen (bei Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit) auch für die Bürgergeldbeziehenden durch die Agenturen für Arbeit. Wenn ein Jobcenter Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es die Bürgergeldbeziehenden zur Beratung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Diese führt die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung durch, prüft die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt und finanziert eine Maßnahme. Alle Bürgergeldbeziehenden werden während der Teilnahme an einer Maßnahme weiterhin von ihrem Jobcenter betreut. Die Jobcenter können auch während einer Maßnahme noch weitere gegebenenfalls erforderliche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen. Sie sind auch für die Integration der Bürgergeldbeziehenden in Arbeit im Anschluss an eine Maßnahme zuständig.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024

Veranstaltung zum Thema

Wohngeld- und Sozialrecht

Rehabilitation im SGB II

Termin
08.05.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250977