Mit der Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung will die Landesregierung von Baden-Württemberg das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgaststätten und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum stärken. Als Angebot für die Gastronomie und andere Träger der Grundversorgung gibt es im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in diesem Jahr zusätzlich eine unterjährige Programmausschreibung.
Gastronomische Projekte können im Rahmen der Sonderlinie bei der unterjährigen Programmentscheidung ebenso berücksichtigt werden wie Projekte zur Grundversorgung. In der Programmentscheidung 2020 konnten bereits über fünf Millionen Euro für gastronomische Projekte eingeplant werden.
Ein weiterer Aspekt findet mit der aktuellen Ausschreibung Eingang in den Förderkatalog: Da die Bevölkerung in Baden-Württemberg im Zuge des demographischen Wandels altert und die Nutzung von öffentliche Einrichtungen allen Bürgern möglich sein soll, werden im ELR nun auch Projekte, die der Barrierefreiheit dienen, förderfähig. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 2. März 2020