Im Rahmen des Koalitionsvertrages 2019 bis 2024 wurde der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum durch ein Programm "Sachsen barrierefrei 2030" vereinbart. Im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 stellt der Sächsische Landtag für die Umsetzung über das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Mittel in Höhe von jeweils einer Million Euro für die Jahre 2023 und 2024 bereit.
Die Umsetzung des Programms »Sachsen barrierefrei 2030« erfolgt als Schwerpunktaktion zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz im Rahmen der FRL Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Zuwendungsfähig sind nachfolgende investive Maßnahmen zum Abbau von Barrieren:
Kommunen sind ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert! Alle geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Quelle/Weitere Informationen: Sachsen.de, Meldung März 2023