Finanzbedarf zum Klimaanpassungsgesetz macht Sorgen

Juli 2024

Zum 1. Juli ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung, Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die Schäden durch Starkregen, Stürme oder Hitzewellen vorbeugen und gegebenenfalls abmildern. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf dafür bis 2030 bei 38 Milliarden Euro. Woher das Geld kommen soll, beantwortet das neue Gesetz nicht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher eine Grundgesetzänderung, um die Anpassung an den Klimawandel dauerhaft finanzieren zu können.

Quelle/Weitere Informationen: Tagesschau/Inland/Innenpolitik  vom 1. Juli 2024


Klimaanpassungsgesetz passiert den Bundesrat

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz hat am 15. Dezember 2023 erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit kann das GesetzMitte 2024 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher werden mit diesem Gesetz die Länder beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch drei Kernelemente geprägt:

Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt, (1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, (2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise – und (3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.

Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände werden bei dieser Entwicklung einbezogen. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.

Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Dies wird durch Hinweise auf typische Klimarisiken im Gesetz konkretisiert. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.

Parallel zum gesetzgeberischen Prozess für das Klimaanpassungsgesetz und der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK), wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.

Über das Gesetz hinaus wird das Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen. Mit der Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" soll gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht werden. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern. Mit Hilfe der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)" trägt das BMUV ferner modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 zudem beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz anzurufen. Damit kann das Gesetz noch im Jahr 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und Mitte 2024 in Kraft treten.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023


Bundesregierung verabschiedet Klimaanpassungsgesetz

Juli 2023: Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2023 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 13. Juli 2023


Sofortprogramm Klimaanpassung vorgestellt

März 2022: Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im Rahmen der ersten Vernetzungskonferenz "Kommunale Klimaanpassung im Dialog" am 24. März 2022 ein Sofortprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für die Anpassung an den Klimawandel vorgestellt. Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expertinnen und Experten sowie die Sensibilisierung und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Der jüngste Bericht des Weltklimarats beschreibt schonungslos die Auswirkungen der Klimakrise. Die Notwendigkeit zu Anpassung und Vorsorge wird sich künftig mit jedem Zehntelgrad Erderhitzung weiter verschärfen. Klimaschutz ist daher dringend geboten, Klimaanpassung und Risikovorsorge sind zu einer ebenso großen Verantwortung der Politik geworden. Kommunen sind in besonderer Weise von den Auswirkungen von Hitze, Sturm, Starkregen oder anderen Extremwetterereignissen betroffen. Viele Kommunen haben bereits begonnen, auf lokaler Ebene Infrastruktur und Gesellschaft auf die künftigen klimatischen Bedingungen auszurichten. Sie sind damit Schlüsselakteure bei der Anpassung. Dabei ist jede Kommune anders betroffen: Die eine Stadt erlebt immer häufiger Hochwasser, eine andere Gemeinde kämpft mit Wasserknappheit, und in der dritten leiden Kinder und ältere Menschen unter der Hitze der Großstadt. Vielen Städten und Gemeinden fehlt allerdings nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Personal mit spezifischer Expertise für wirksame Klimavorsorge und Klimaanpassung. Das Bundesumweltministerium handelt gemeinsam mit Ländern und Kommunen und unterstützt sie künftig noch besser. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung bauen wir neue Kompetenzen in den Kommunen auf und unterstützen gezielt vulnerable Gruppen. Dafür machen wir die bisher befristeten, auf Modellprojekte ausgerichteten Programme zu einer Standardförderung und bauen sie aus. Außerdem unterstützt das BMUV umfassend Beratung und Kompetenzaufbau für die Klimaanpassung vor Ort. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung gehen wir den ersten, dringend nötigen Schritt. Weitere Schritte folgen mit dem Klimaanpassungsgesetz, einer neuen, vorsorgenden Anpassungsstrategie und einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern. Auch mit unserer Nationalen Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz werden wir weitere wichtige Beiträge zur Klimaanpassung leisten."

Jede Kommune soll künftig die Klimaanpassung umsetzen können, die zu ihr passt. Da Städte und Gemeinden die Aufgaben nicht allein stemmen können, soll der Bund hier unterstützen. Darauf zielt das BMUV-Sofortprogramm Klimaanpassung, das auf drei zentralen Säulen fußt: Förderung und Kompetenzaufbau, Information und Beratung sowie Vernetzung aller relevanten Akteure.

Ausgewählte Maßnahmen

  • Bessere Klimavorsorge durch 100 lokale Anpassungsmanagerinnen und -manager: Über das Programm "Maßnahmen zu Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)" wird den Kommunen die Einstellung von Spezialistinnen und Spezialisten ermöglicht, die vor Ort nachhaltige Klimaanpassungskonzepte erstellen und deren Umsetzung vorantreiben.
  • Kompetenzausbau in strukturschwachen Regionen: Das Zentrum KlimaAnpassung richtet neue Veranstaltungsformate wie zum Beispiel Klimawerkstätten für regionale Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Akteure insbesondere in strukturschwachen und von der Klimakrise besonders betroffenen Regionen aus.
  • Mentoring-Programm für Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager: Im Rahmen des Programms des Zentrum KlimaAnpassung geben erfahrene Mentorinnen und Mentoren praxisnahes Wissen an die Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in der kommunalen Klimaanpassung weiter.
  • Besserer Schutz von Risikogruppen in sozialen Einrichtungen: Der Unterstützungsbedarf für Krankenhäuser, Kindergärten und Pflegestationen bleibt groß. Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wird entfristet und als neues Regelprogramm des BMUV geführt.
  • Besserer Schutz vor Hitze durch Hitzeaktionspläne: Das Angebot des Zentrums KlimaAnpassung wird erweitert. Dazu zählt ein auf die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen spezialisiertes Beratungsprogramm für Kommunen, um die flächenhafte Erstellung solcher Pläne voran zu bringen.
  • Klimaanpassungs-Kommunikation für Bürgerinnen und Bürgern: Mit passgenauer Ansprache unterstützt das BMUV. Verbraucherinnen und -verbrauchern in ihrer individuellen Risikovorsorge: Ältere Menschen erfahren, wie sie sich vor Überhitzung schützen. Schulen und Kitas bekommen Tipps, wie sie Schülerinnen und Schülern und Kleinkinder vor Dehydrierung bewahren. Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten Aufklärung über Elementarschadenversicherungen, wie sie ihre Gebäude vor Starkregen sichern können und wie Entsiegelung und Begrünung zur Artenvielfalt und Erhöhung unserer Lebensqualität beitragen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 24. März 2022