Versäumt ein Mieter in der Mieterselbstauskunft die volle Wahrheit über seine Vermögensverhältnisse zu beleuchten, muss er mit Konsequenzen rechnen. Genau das bekommt ein Wohnungsmieter nun zu spüren. Er hatte bei Mietbeginn angegeben, keine Schulden zu haben. Aber nun war ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden. Diese Tatsache veranlasste den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Dass er dazu berechtigt ist, bestätigen ihm sowohl die Richter des Amtsgerichts als auch des Landgerichts Lüneburg. Der Mieter habe über seine Vermögensverhältnisse getäuscht. Daher stehe dem Vermieter ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sei wegen der verschwiegenen Schulden zulässig. Der Mieter habe damit ein wesentliches und berechtigtes Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner verletzt.
Quelle/Mehr Informationen: www.onlineurteile.de Beschluss des Landgerichts Lündeburg vom 13. Juni 2019