Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der Europäischen Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) in nationales Recht umgesetzt haben. Sie erhalten deshalb ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Das ist die erste Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie enthält unter anderem aktualisierte Sicherheitsnormen und verpflichtet die EU-Staaten, den Zugang zu Trinkwasser für alle sicherzustellen. Die EU-Staaten hätten sie bis zum 12. Januar 2023 in ihr nationales Recht umsetzen und der Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen.
Die Qualitätsstandards für Trinkwasser der Europäischen Union zählen zu den weltweit höchsten. Die Kommission hatte die Trinkwasserrichtlinie im Jahr 2020 überarbeitet. Sie enthält aktualisierte Sicherheitsnormen, eine Methodik zur Ermittlung und Bewältigung von Qualitätsrisiken in der gesamten Wasserversorgungskette, eine Beobachtungsliste für neu auftretende Stoffe sowie Konformitätsbestimmungen für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.
Mit der neuen Richtlinie wird gegen Wasserverluste vorgegangen, da laut EU-Kommision derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers während der Verteilung in der EU verloren gehen. Die Richtlinie enthält außerdem neue Bestimmungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Trinkwasser für alle und insbesondere für benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft zu verbessern und aufrechtzuerhalten.
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Quelle/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 27. März 2023