Umweltrecht und Klimaschutz
Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur - was kommt da auf uns zu?
- Termin
- 11.04.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB255720
Zur Umsetzung des im Juni beschlossenen EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur will die Bundesregierung bis September 2026 einen "Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorlegen. Dieser enthalte die zur Umsetzung benötigten Maßnahmen und werde in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 20/13353) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT Drs. 20/12986). Welche Flächen konkret von Renaturierungsmaßnahmen betroffen sein werden, müsse nicht vorab festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung.
Die Unionsfraktion hatte unter anderem wissen wollen, nach welchen Kriterien die zur Wiederherstellung vorgesehenen Flächen bewertet werden und wie groß die bereits unter Schutz stehenden Naturflächen zusammengenommen in Deutschland sind.
EU-weit sollen gemäß des EU-Renaturierungsgesetzes bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen begonnen und umgesetzt werden, um Ökosysteme zu erhalten und zu stärken. Zusätzlich sollen stark geschädigte Lebensraumtypen bis 2030 zu mindestens 30 Prozent, bis 2040 zu 60 Prozent und bis 2050 zu 90 Prozent wiederhergestellt werden.
Am 18. August 2024 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-Verordnung 2024/1991) in Kraft getreten. Es ist ein weiterer Schritt, um den Verlust der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität zu erreichen und die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Die Regelung soll der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Wiederherstellungsziel zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022 verpflichtet haben. Sie ist auch ein Schlüsselelement des Europäischen Grünen Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 22. Oktober 2024