Einen Entwurf einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) hat die EU-Kommission am 22. Juni vorgestellt und veröffentlicht. Dieser enthält Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern. Die Ziele werden EU-weit gelten. Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt diesen Vorschlag: "Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen und der Verlust von Bestäubern zeigen: Es reicht längst nicht aus, einzelne Arten zu schützen. Wir müssen ganze Ökosysteme renaturieren, denn aktuell sind Moore, Wälder, Flüsse und Meere vielerorts in einem schlechten Zustand. Eine gesunde und vielfältige Natur hilft uns gleichzeitig im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen und gegen das Artenaussterben. Die von der EU-Kommission vorgelegte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie kann die EU zum Vorreiter werden. Das ist ein wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz im Dezember 2022."
Das Nature Restoration Law der EU verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forste in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Böden wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu ermöglichen und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen.
Quelle/Weitere Informationen: BMUV Pressemeldung Nr. 076/22 vom 22. Juni 2022