Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2020 die Aufstockung der staatlichen Förderung um 300 Mio. Euro für den Kauf von Elektrobussen in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die deutsche Beihilferegelung gilt bis Ende 2021 und soll die Mehrkosten für den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstatt herkömmlicher Dieselbusse und den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur decken. Insgesamt beläuft sich die staatliche Förderung dafür nun auf 650 Mio. Euro.
Die Kommission hatte bereits 2018 festgestellt, dass die deutschen Pläne zur Förderung des Erwerbs von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch öffentliche Verkehrsbetriebe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Beihilferegelung soll zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die staatliche Förderregelung den Busunternehmern einen Anreiz bietet, mehr in diese Art von Fahrzeugen und die erforderliche Ladeinfrastruktur zu investieren. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe müssen zudem sicherstellen, dass ihre Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Die neue Mittelaufstockung wird voraussichtlich zu zusätzlichen CO2-Reduktionen (rund 45.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr) führen, die mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen des Europäischen Grünen Deals in Einklang stehen. Sie soll auch zur Verbesserung der Luftqualität beitragen, insbesondere durch eine weitere Reduzierung der Stickoxide (NOx) um bis zu etwa 170 Tonnen pro Jahr.
Die Maßnahme steht auch im Einklang mit der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität. Sie unterstützt insbesondere den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in Ballungsgebieten und die Schaffung eines Marktes für solche Fahrzeuge.
Auf der Grundlage dieser Erwägungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen des Vorhabens im Hinblick auf EU-Umweltziele eindeutig größer ist als etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen. Deshalb wurde die Beihilferegelung nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen genehmigt. Quelle/Weitere Informationen: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 30. Januar 2020