EU-Kommission legt Fahrplan zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets vor

Juni 2024

Nach der Einigung auf das Migrations- und Asylpaket im April hat die EU-Kommission am 12. Juni 2024 einen gemeinsamen Plan für die Umsetzung vorgelegt. Er soll sicherstellen, dass bis Juni 2026 alles vorbereitet ist für die Umsetzung vor Ort.

Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte:  "Heute legen wir ein Konzept für die nächsten zwei Jahre vor, das dazu beiträgt, das Migrations- und Asylpaket vor Ort zu verwirklichen. Damit stellt die Kommission erneut unter Beweis, dass sie alles dafür tut, dass die Mitgliedstaaten über das erforderliche Fachwissen sowie die nötige operative und finanzielle Unterstützung verfügen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen in die Praxis umzusetzen. Nicht alle Mitgliedstaaten befinden sich in derselben Ausgangsposition, aber wir werden die Ziellinie gemeinsam erreichen."

Zehn Komponenten, Vorlage für nationale Umsetzungspläne

Der gemeinsame Umsetzungsplan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres angenommen werden sollen. Er ist in zehn Komponenten gegliedert, die eng miteinander verknüpft sind und parallel umzusetzen sind: 

  1. Ein gemeinsames Informationssystem für die Bereiche Migration und Asyl (Eurodac)
  2. Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen
  3. Gewährleistung angemessener Aufnahme- und Lebensstandards für Antragsteller entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf
  4. Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren
  5. Effiziente und faire Rückkehrverfahren
  6. Ein faires und effizientes System – Umsetzung der neuen Zuständigkeitsvorschriften
  7. Gelebte Solidarität
  8. Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion
  9. Neue Garantien für Asylbewerber und schutzbedürftige Personen
  10. Neuansiedlung, Inklusion und Integration 

Nächste Schritte
Der gemeinsame Umsetzungsplan wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates "Inneres" vorgelegt. Anschließend wird er als Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten dienen, die bis Dezember 2024 erstellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten können während des gesamten Prozesses auf die operative, technische und finanzielle Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen zählen. Die Kommission hat spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst alle Hauptstädte der Mitgliedstaaten besuchen werden. Diese Teams werden die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne unterstützen. 

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten.
Quelle/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 12. Juni 2024


EU-Parlament beschließt Asyl- und Migrationspaket

April 2024: Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 grünes Licht für das neue Migrations- und Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen Premierminister Alexander De Croo: "Migration ist eine europäische Herausforderung, die einer europäischen Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations- und Asylpaket erreicht." Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das Paket noch formal annehmen.

Die politische Einigung von Rat und Parlament erfolgte bereits im Dezember letzten Jahres. Sie bezog sich auf fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen, wodurch die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht wird.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor, die die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten ermöglicht, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU in Zukunft auf Krisensituationen, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten, vorbereitet ist.

Mit der förmlichen Annahme dieser Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat werden die Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen.

Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige Maßnahmen: "Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen, den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit mit globalen Partnern weiter vorantreiben und Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es ist erfolgreich."

Quellen/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilungen vom 10. April 2024 und 23. Dezember 2024