EU-Kommission kündigt neue EU-Schwellenwerte für 2020/2021 an

Oktober 2019

Ab 1. Januar 2020 wird es – turnusmäßig nach zwei Jahren – wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Die EU-Kommission hat die neu zu erwartenden Schwellenwerte angekündigt. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember 2019, unmittelbar nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Künftige EU-Schwellenwerte

Ab Januar 2020 sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:

  • 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro)
  • 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro)
  • 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro)
  • 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit144.000 Euro)
  • 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro)
  • 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro)

Hintergrund
Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in sog. „Sonderziehungsrechten“ angegeben werden. Dies ist eine künstliche, vom IWF geschaffene Währungseinheit. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro entweder nach oben (meistens) oder nach unten (seltener der Fall), so wie es dieses Mal erfolgen soll. Die nach unten angepassten Schwellenwerte werden ab dem 1. Januar 2020 gelten.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger Verlag, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2019

Vergabe- und Bauvertragrecht