Hessen darf den Aufbau moderner Mobilfunknetze in unversorgten Gebieten mit 50 Mio. Euro fördern. Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften am 29. Oktober 2020 genehmigt. In Gebieten, in denen derzeit keine Mobilfunkdienste verfügbar sind und in denen auch innerhalb der nächsten drei Jahre keine Investitionen privater Unternehmen zu erwarten sind, soll damit mindestens der Mobilfunkstandard 4G bereitgestellt werden. Mit den Beihilfen soll die passive Infrastruktur, wie Stromanschlüsse, Leitungen und Masten für Mobilfunkdienste, aufgebaut werden.
Die hessischen Kommunen, in denen die betreffenden Gebiete liegen, erhalten Mittel in Form von direkten Zuschüssen oder Darlehen, um die Infrastruktur entweder selbst zu errichten oder deren Bau oder Betrieb an Dritte auszuschreiben. Die Nutzung der geförderten Infrastruktur wird allen interessierten Mobilfunknetzbetreibern ("MNOs") zu gleichen und nichtdiskriminierenden Bedingungen offenstehen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. In dieser Hinsicht wird die Beihilferegelung zur Verwirklichung des Konnektivitätsziels der EU beitragen, den Zugang zu Mobilfunkdiensten im gesamten EU-Gebiet an allen Orten, an denen Menschen leben und arbeiten, einschließlich abgelegener ländlicher Gebiete, zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Regelung dazu beitragen, wichtige Ungleichheiten und die digitale Kluft im Land Hessen zu verringern.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung unter dem Aktenzeichen SA.55578 im Beihilfenregister auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht.
Öffentliche Konsultation zu Regeln für staatliche Beihilfen für die Einführung von Breitbandnetzen
Bis zum 5. Januar 2021 läuft noch eine öffentliche Konsultation, in der die EU-Kommission die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen auffordert, ihre Ansichten und Kommentare zu den bestehenden EU-Beihilfevorschriften über die öffentliche Förderung der Einführung von Breitbandnetzen abzugeben. Die öffentliche Konsultation ist Teil einer Gesamtbewertung der einschlägigen Vorschriften durch die Kommission, um zu beurteilen, ob sie noch zweckmäßig sind oder ob sie angesichts der jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen aktualisiert werden müssen. Quelle/Weitere Informationen: Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, Pressemitteilung vom 29. Oktober 2020