Damit die EU-Staaten Informationen über Mikroplastik im Wasser verlässlicher sammeln können, hat die Europäische Kommission eine standardisierte Messmethode beschlossen. Auch zur sicheren Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung hat sie einen delegierten Rechtsakt angenommen.
Die harmonisierte, standardisierte Methodik soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Informationen über das Vorhandensein von Mikroplastik in ihrer Wasserversorgungskette zu sammeln. Der Vergleich und die Interpretation von Überwachungsergebnissen sollen dadurch erleichtert werden. Derzeit wenden die Mitgliedstaaten eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden an.
Der Rechtsakt über die Wiederverwendung von Wasser legt fest, wie die nationalen Behörden Pläne zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Abwasser zur Bewässerung erstellen sollten. Dazu gehören zum Beispiel Methoden zur Ermittlung von Gefahren.
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Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 11. März 2024