Erneuerbare Energien: Deutschland setzt EU-Richtlinie um

September 2024

Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413  des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (BT Drs. 20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.
Es werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV), im Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgenommen.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs betreffen die planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: im BauGB sowie im ROG soll eine Verpflichtung geregelt werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach Artikel 15c der Richtlinie (EU) 2018/2001 auszuweisen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land geregelt werden.Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 10. September 2024