Erhöhung der Wertgrenzen in Bayern ab 1. Januar 2025

Januar 2025

Die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Juni 2024 als "kleine Revolution im bayerischen Vergaberecht" angekündigten Änderungen in Art. 20  BayWiVG sind nun in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2025 gelten für staatliche und kommunale Auftraggeber folgende Wertgrenzen:

Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bis 221.000 Euro,
  • Direktaufträge bis 100.000 Euro

Vergabe von Bauleistungen

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Freihändige Vergabe bis 1.000.000 Euro
  • Direktaufträge bis 250.000 Euro

Quelle/Weitere Informationen: Art. 20 BayWiVG, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


Bayern: Söder kündigt "kleine Revolution" im Vergaberecht an

Juni 2024: In seiner zweiten Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) ein "komplettes Bayern-Update" mit fast 50 Neuerungen und mehr als 100 Entbürokratisierungsmaßnahmen im Baurecht, für das Ehrenamt, bei der Landesplanung und bei den Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge vorgestellt.

Für Vergaben im kommunalen Baubereich sollen die Wertgrenzen für Direktaufträge auf 250.000 Euro netto und für die freihändige Vergabe auf 1 Mio. Euro netto verzehnfacht werden. Die Staatsregierung verspricht sich davon schnellere und unkompliziertere Auftragsvergaben.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerischer Landtag, Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder am 13. Juni 2024

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