Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten sogenannten "Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich" beschlossen.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen für Vergabestellen des Bundes von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Die Erhöhung wird auf ein Jahr befristet, bis eine Neuregelung in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft tritt, die derzeit im Einvernehmen mit den Ländern überarbeitet wird. Auf den Wert von 15.000 Euro hatten sich das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien bereits im Rahmen der Ressortabstimmung zum Vergabetransformationsgesetz geeinigt. Dieses Gesetz wurde am 27. November 2024 von der Bundesregierung beschlossen (Nachricht des vhw) und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Daneben werden die Anhebungen der Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich für Vergabestellen des Bundes von 3.000 Euro auf 5.000 bzw. 8.000 Euro um ein Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zur Diskussion gestellt.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 11. Dezember 2024