Erhebliche Mängel bei der Vergabe und Beauftragung von Beraterverträgen

Dezember 2021

„Teuer beraten“, so der Untertitel des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zu seinen Untersuchungen betreffend die Prüfung der Beauftragung und Vergabe externer Gutachten, Beratungsleistungen und Studien durch die Landesverwaltung für den Zeitraum von 2014 bis 2016. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 hat die Landesverwaltung insgesamt 228 Verträge mit Beratungsleistungen in Auftrag gegeben. Kosten: 7,4 Mio. €. Darüber hinaus hat sie zwischen 2004 und 2016 insgesamt 36 Inhouse-Geschäfte für 20,3 Mio. € beauftragt. „Dies war bereits unsere zweite Prüfung dieser Art. Zuvor hatten wir uns die Beraterverträge von 2010 bis 2013 angeschaut. Und wie damals traten erneut erhebliche Mängel zutage."

Quelle/Weitere Informationen: Vergabeblog.de vom 15/12/2021, Nr. 48456