Der Berliner Senat hat nach Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Bodenschutzgesetzes (Drs. 18/1615) am 17. Januar 2019 ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. In erster Befassung hatte der Senat der Vorlage am 4. September 2018 zugestimmt.
Das Berliner Bodenschutzgesetz soll um eine Bodenschutzkonzeption ergänzt werden. Zudem soll eine Dauer-Bodenbeobachtung eingerichtet werden. Mit der Bodenschutzkonzeption wird ein planungsrechtliches Instrument geschaffen, mit dem die Belange des Boden- bzw. Klimaschutzes und des Flächenbedarfs in der wachsenden Stadt in Einklang gebracht werden können. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berliner Bodenschutzgesetz vom 10. Oktober 1995 (GVBl. S. 646) außer Kraft. Quelle: Berliner Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 15. Januar 2019