Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen beschlossen

März 2025

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ihr Konzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltigere Landesentwicklung vor. Nordrhein-Westfalen soll wirtschaftlich stark bleiben und übernimmt zugleich Verantwortung für den schonenden Umgang mit Flächen und natürlichen Ressourcen. Eine nachhaltige Flächenentwicklung soll einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten und gleichermaßen die Weichen stellen für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklungschancen in Stadt und Land.

Wesentliche Änderungen im LEP NRW:

  • Moderner "5-Hektar-Grundsatz": Die sechs Planungsregionen erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen Flächenneuinanspruchnahme auf 5 Hektar pro Tag, in der Langfristperspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden.  
  • Brachflächen aktivieren: Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet. Das schafft mehr Handlungsoptionen für die Kommunen in der Flächenentwicklung und steigert damit die Chancen auf die Revitalisierung brachgefallener Flächen.
  • Mehr Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr Entwicklungsperspektiven.
  • Ressourcenschonender Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher zu berücksichtigen. Dies soll dem Schutz von Menschen, Landschaft und Natur zugutekommen und Abbaugeschehens schrittweise reduzieren. Für eine sichere und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der Wirtschaft wird weiterhin gesorgt.
  • Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus sorgt dafür, dass der Ausbau der Freiflächen-Solarenergie weiter vorangetrieben wird, dabei aber landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig beansprucht werden.
  • Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als "Landwirtschaftliche Kernräume2 festgelegt und so stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.

Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen, Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der Planänderung mitzuwirken. Der Text der LEP-Änderung steht zur Einsicht zur Verfügung. Das im April startende Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW gibt allen Interessierten die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen. Zusätzlich finden zwei Dialogveranstaltungen, am Donnerstag, 3. April 2025, in Dortmund und am Montag, 7. April 2025, in Düsseldorf statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Weitere Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan NRW finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/3-aenderung-des-lep-faq
Informationen zu den Dialogveranstaltungen erhalten Sie hier: www.landesplanung.nrw.de

Zum Hintergrund
Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. Mit der 3. Änderung wird der LEP NRW abermals an die Anforderungen unserer Zeit angepasst. Die Änderung soll dabei auch zahlreiche von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossene Eckpunkte umsetzen.

Details zur öffentlichen Beteiligung werden mindestens eine Woche vor Beginn im Ministerialblatt des Landes bekannt gemacht. Hinweise und Anregungen können elektronisch über das Beteiligungsportal des Landes auf beteiligung.nrw.de erfolgen.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14. März 2025

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