Im Bundesverkehrsministerium wurde am 12. August 2020 der vorgelegte Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.
Quelle/Mehr Informationen: BMVI, Pressemitteilung 040/2020 vom 12. August 2020