Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen. Auch wenn der Gesetzentwurf bereits nächste Woche ins parlamentarische Verfahren geht, verbleiben lediglich sechs Sitzungswochen des Bundestags. Das Gesetz ist zudem zustimmungspflichtig, so dass sich auch noch der Bundesrat mit dem Entwurf befassen muss.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27. November 2024
Juli 2024: Über ihre Erwartungen an eine geplante Bundestariftreueregelung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drs. 20/12320) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT Drs. 20/12171). Darin kündigt sie an, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen. Ein Teil des Pakets sei die geplante Bundestariftreueregelung. Der Entwurf für diese Regelung werde derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Mit der Regelung könne die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Arbeitnehmern bei Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden, schreibt die Bundesregierung. Damit sei eine Bundestariftreueregelung zugleich geeignet, Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen zu beseitigen.
Sie erwarte, dass unter einer Bundestariftreueregelung für tarifgebundene Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren, künftig in Vergabeverfahren des Bundes kein Wettbewerbsnachteil und kein Grund mehr bestehen würde, die eigene Tarifbindung aufzugeben, führt die Bundesregierung weiter aus. Spiegelbildlich könne davon ausgegangen werden, dass für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber - insbesondere in Branchen, in denen der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes eine hohe Bedeutung zukommt - wirtschaftliche Anreize entfallen würden, von einer Tarifbindung abzusehen.
"Vielmehr dürften vom Bundestariftreuegesetz Anreize ausgehen, sich generell für eine Tarifbindung zu entscheiden, um durchgehend einheitliche Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft während der Ausführung privater und öffentlicher Aufträge zu ermöglichen", heißt es in der Antwort weiter. Mit den "von einem Bundestariftreuegesetz ausgehenden Impulsen, originäre Tarifgebundenheit aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu begründen, würde daher zugleich das mitgliedschaftliche Fundament des Tarifvertragssystems als Funktionsbedingung der Tarifautonomie gestärkt".