Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines neuen Förderaufrufs weitere zehn Millionen Euro für öffentlich zugängliche Schnelladepunkte und größere Ladeparks zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Schnelllademöglichkeiten vor allem dort zu schaffen, wo sich Bürgerinnen und Bürger ohnehin aufhalten und ihr Fahrzeug abstellen – etwa auf bestehenden Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren, Schwimmbädern oder Fitnessstudios.
Konkret fördert das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit mehr als 50 Kilowatt Ladeleistung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt, wie sie beispielsweise auf Supermarktparkplätzen installiert werden. Für Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt Ladeleistung, die vor allem für Schnellladeparks benötigt werden, stehen bis zu 20.000 Euro Förderung pro Ladepunkt zur Verfügung. Ebenfalls förderfähig sind die erforderlichen Netzanschlüsse sowie die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Bereits Anfang April hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ für unter anderem private Ladepunkte in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf den Weg gebracht. Die neue Förderung ergänzt die bisherige Förderrichtlinie um weitere Anreize für größere Schnelllade-Projekte mit mehreren Ladepunkten. Nordrhein-Westfalen stellt damit wichtige Weichen, um die Elektromobilität hierzulande weiter voranzutreiben.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.elektromobilitaet.nrw
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 2. Mai 2022