Bund und Länder haben sich geeinigt: Jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Damit hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Weg für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter freigemacht.
Um den bundesweiten Rechtsanspruch noch in dieser Wahlperiode zum Erfolg zu führen, hat der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten noch einmal deutlich erhöht. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr.
Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung. Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Dabei können die Anteile freier Träger nun auch angerechnet werden – eine Forderung, die den Ländern wichtig war. Damit fließen insgesamt über 5 Mrd. Euro in den Ganztagsausbau.
Die Förderbereiche wurden noch einmal angepasst, damit Investitionen noch zielgerichteter erfolgen können – auch dort, wo bereits ein hoher Ausbaustand zu verzeichnen ist. Hiermit soll insbesondere auch der Ausgangslage in den neuen Ländern Rechnung getragen und der qualitative Ausbau unterstützt werden.
Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Gesetz nach einer gewissen Zeit zu evaluieren und bezüglich der Kostenentwicklung und Kostenverteilung im Gespräch zu bleiben.
Bundesrat und Bundestag müssen dem Gesetz (Gesetzentwurf vom 02.06.2021, BT Drs. 19/30236) in der geänderten Fassung zustimmen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Pressemitteilung vom 6. September 2021