Einigung beim Bund-Länder-Gipfel zum Thema Migration

November 2023

Beim Bund-Länder-Treffen am 6. November 2023 einigte sich der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf neue Regelungen und Maßnahmen zur Steuerung von Migration. Der Bund verpflichtete sich seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. Dazu gehören die Flüchtlingspauschale, die Zahlung von Bürgergeld an hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und an anerkannte Asylsuchende sowie die mietzinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken des Bundes.

Die Beschlüsse zur Finanzierung im Überblick:

  • Die vereinbarte feste Flüchtlingspauschale wird ab dem nächsten Jahr zu einer in Abhängigkeit von der Anzahl der Schutzsuchenden zu zahlende Pro-Kopf-Pauschale weiterentwickelt.
  • Der Bund wird ab 2024 pro Asylerstantragstellerin bzw. Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zahlen.
  • In der ersten Hälfte des Jahres 2024 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro vorgenommen.
  • Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten durch eine fortgesetzte mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in angespannten Wohnungsmärkten wird eine Sonderregelung geschaffen, wonach bei dringend benötigten Flüchtlingsunterkünften vom geltenden Bauplanungsrecht abgewichen werden kann.

Insgesamt wird der Bund Länder und Kommunen im Jahr 2024 mit rund 3,5 Milliarden Euro entlasten. Sollte die Zahl der Asylerstanträge deutlich sinken, wird der Bund in jedem Fall eine Milliarde Euro pro Jahr als Flüchtlingspauschale an Länder und Kommunen leisten.

Außerdem haben Bund und Länder Folgendes vereinbart:

Rückführungen beschleunigen
Personen ohne Bleiberecht, insbesondere Gefährder und Straftäter werden schnell in ihre Heimatländer zurückgeführt. Der von der Bundesregierung Ende Oktober beschlossene Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung enthält Regelungen, die die Ausweisung von Schleusern und anderen Personen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität erleichtern. Die Gespräche mit wichtigen Herkunftsstaaten werden intensiv vorangetrieben und zeitnah abgeschlossen, um Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht schnell durchführen zu können.

Schnellere und digitale Verfahren
Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, werden deutlich beschleunigt. Ziel ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils bereits in drei Monaten abzu­schließen. In allen anderen Fällen werden die behördlichen sowie erstinstanzlichen Asylverfahren jeweils nach sechs Monaten beendet sein.

Auch die Digitalisierung der Ausländerbehörden wird weiter ausgebaut, um Asylverfahren zu beschleunigen und die Ausländerbehörden weiter zu entlasten. Der Anhörungstermin im Asylverfahren wird spätestens vier Wochen nach Asylantragstellung erfolgen. Wo immer möglich, werden Online-Zugangswege geschaffen, Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Einrichtungen so schnell und umfassend wie möglich automatisiert und die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten in einheitliche Standards umgesetzt.

Bundesweite Bezahlkarte
Es wird eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte eingeführt. Dies schränkt die Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein und reduziert den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Ein entsprechendes Modell hierfür wird bis zum 31. Januar 2024 erarbeitet.

Späterer Anspruch auf Bürgergeld, schnellere Arbeitsaufnahme
Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland werden gesenkt. Der bisherige automatische Anspruch auf Sozialhilfe und Bürgergeld wird statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich ein Anspruch auf die üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Geflüchtete mit einer guten Bleibeperspektive werden zeitnah in den Arbeitsmarkt integriert und erhalten eine Beschäftigung entsprechend ihrem Bildungsstand. Die Integrationsbemühungen für Geflüchtete mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive werden verstärkt auf die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ausgerichtet. Die Bundesregierung wird höhere Mittel für Erstorientierungs-, Sprach- und Integrationskurse bereitstellen.

Kommission zur Steuerung der Migration und Integration
Die Bundesregierung wird zu Fragen der Steuerung der Migration und der besseren Integration in Abstimmung mit den Ländern eine Kommission einrichten. Dabei sollen gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden – zum Beispiel Kirchen und Gewerkschaften, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Organisationen, die sich für die Belange von Asylbewerbern einsetzen.

So sollen Fluchtursachen bekämpft werden
Bund und Länder erachten die Fluchtursachenbekämpfung als wichtigen Faktor bei der Begrenzung der irregulären Migration. Damit die beschlossenen Maßnahmen in unserem Land wirksam greifen und umgesetzt werden können, bedarf es folgender Voraussetzungen:

  • Der Zuzug an den europäischen Außengrenzen wird begrenzt.
  • Die Bundesregierung wird prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
  • Die Maßnahmen der kürzlich beschlossenen Reform des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) müssen zeitnah umgesetzt werden. Hierfür setzt sich die Bundesregierung konsequent ein.
  • Ein solidarisches Verteilsystem im Sinne eines funktionierenden und fairen Verfahrens innerhalb der EU muss eingehalten werden.
  • An den Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz werden auch weiterhin wirksame grenzpolizeiliche Maßnahmen ergriffen. Bund und Länder werden bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der irregulären Einwanderung eng zusammenarbeiten.
  • Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird vorübergehend bis auf besondere Härtefälle begrenzt.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Aktuelle Informationen, Stand 7. November 2023/Beschluss-Papier (PDF)