Einführung eines Beteiligungsgesetzes für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern: Kommunen und Anwohner sollen finanziell stärker profitieren

Juli 2024

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 insgesamt 1.000 neue Windenergieanlagen in Bayern zu initiieren und die jährliche Solarstromerzeugung auf 40 Terawattstunden zu steigern. Die Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei hierbei ein entscheidender Schlüssel, um diese Ausbauziele und letztlich das Ziel der Klimaneutralität in Bayern bis 2040 zu erreichen, so die Bayerische Staatskanzlei.

Der Bundesgesetzgeber habe zwar mit einer Regelung in § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Die Anwendung beruhe aber auf der Freiwilligkeit der Anlagenbetreiber. Auch eine Beteiligungsmöglichkeit für die betroffenen Einwohner sei in der Bundesregelung nicht vorgesehen. Der Freistaat Bayern will deshalb die Rechte von Kommunen und Anwohnern weiter stärken:

Mit einem bayerischen Beteiligungsgesetz soll noch in diesem Jahr eine Regelung im Landtag eingebracht werden, durch welche die betroffenen Regionen stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Betreiber neu errichteter Windenergie- und Photovoltaikanlagen sollen künftig sowohl den Kommunen als auch den Bürgern ein Angebot zur finanziellen Beteiligung an den Anlagen unterbreiten müssen. Hierfür sollen mehrere Optionen zur Auswahl stehen, um eine Anpassung an die jeweiligen regionalen Besonderheiten zu ermöglichen. Mit dieser garantierten Wertschöpfung vor Ort soll das Gesetz dazu beitragen, die Zustimmung zur Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für solche Projekte zu verbessern.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatskanzlei, Punkt 6 des Berichts aus der Kabinettsitzung vom 16. Juli 2024

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