In Deutschland erlebt das kommunale Erbbaurecht angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt seit einigen Jahren eine kleine Renaissance. Ein Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines laufenden Erbbauzinses auf dem Grundstück eines anderen ein Gebäude zu errichten. Die Ermittlung eines marktgerechten anfänglichen Erbbauzinses ist essentiell für die Akzeptanz des Erbbaurechts im Markt, für kommunale Ausgeber von Erbbaurechten darüber hinaus auch für die Konformität zum kommunalen Haushaltsrecht sowie zum Beihilferecht. Ein marktgerechter anfänglicher Erbbauzinssatz kann jedoch derzeit in Deutschland speziell für Mehrfamilienhäuser kaum aus dem Markt ermittelt werden. In der aktuellen werkSTADT Nr. 64 von Prof. Dr. Dirk Löhr (Hochschule Trier) wird daher ein marktgerechter Erbbauzinssatz auf modelltheoretischer Grundlage für zwei Erbbaurechtsvarianten („konventionelles“ Erbbaurechtsmodell, Partnerschaftsmodell) abgeleitet.