Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete veröffentlicht, in denen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Düngemaßnahmen umzusetzen sind. Die neue Gebietskulisse ist im Internet unter www.elwasweb.nrw.de ausgewiesen und umfasst nach aktuellem Stand eine Fläche von insgesamt rund 350.000 Hektar. Nach Anwendung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietskulisse entspricht dies rund 30 Prozent der potenziell zu berücksichtigenden Ausgangskulisse (rund 1,2 Millionen Hektar).
Somit gelten zum Jahreswechsel 2020/2021 auf rund einem Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreibt die von der Landesregierung vor Weihnachten verabschiedete neue Landesdüngeverordnung vor. Die Maßnahmen treten in den ausgewiesenen Gebieten wie vorgesehen zum 1. Januar 2021 in Kraft. An den jetzt veröffentlichten Karten werde sich bis zur Düngesaison nicht mehr viel ändern, teile Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann mit. Noch nicht in Gänze abgeschlossen sei die detaillierte Abgrenzung von Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper. Dadurch würden sich die in roten Gebieten belasteten Teilflächen noch leicht verändern. Ebenfalls noch zu berücksichtigen ist der im Januar 2021 erwartete neue Nährstoffbericht. "Bis spätestens Ende Februar 2021 werden alle Details berechnet und feldblockscharf ausgewiesen sein. Zum Start der Hauptdüngesaison herrscht Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte", so Bottermann.
In der neuen Gebietskulisse sind aktuell insgesamt 22 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Diese liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland. Neu bei dieser Gebietsausweisung ist die ergänzende Betrachtung roter Messstellen in grünen Grundwasserkörpern. Die Berechnungen und Modellierungen wurden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. LANUV und Landwirtschaftskammer hatten schon vor einigen Jahren das Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 entwickelt, das zur entscheidenden Grundlage für die bundesweiten Vorgaben wurde.
Quelle: NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2020
Weitere Informationen: Übersichtskarte neue Gebietskulisse nach §13a Landesdüngeverordnung – feldblockscharfe Ausweisung nach AVV Gebietsausweisung: https://url.nrw/landesdv_neue_gebietskulisse
Zu den Anforderungen nach der neuen Bundesdüngeverordnung:https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/duev-2020.htm