Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme – neuer Förderaufruf gestartet

Mai 2023

Zum 22. Mai 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen neuer Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Antragsberechtigt sind alle deutschen Städte und Gemeinden und auch die dazugehörigen kommunalen Unternehmen. Ab sofort können Antragsberechtigte bis zum 2. Juli 2023 ihre Projektskizzen auf dem Förderportal des Bundes easy online einreichen.

Zur Förderung stehen Mittel in Höhe von 60 Mio. Euro zur Verfügung.

Die wesentlichen Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2026 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen.

Gefördert werden insbesondere breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität sowie zur Verbesserung des Gesundheits- und Klimaschutzes. Die eingereichten Digitalisierungsvorhaben können zudem weiteren Zielen dienen, etwa der Inklusion oder der Resilienz von Mobilitätsstrukturen.

Infrage kommen damit u. a. Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten: Erhebung und Nutzung von Mobilitätsdaten, intelligentes Verkehrsmanagement, Automatisierung und Vernetzung, oder der Aufbau von übergreifenden Mobilitätsplattformen, Buchungs- und Bezahlsysteme, On-Demand-Dienste, digitale Fahrgastinformationen oder effiziente City-Logistik.

Weitere Informationen unter: www.bmdv.bund.de/dkv