Per Videokonferenz wollen Bundesinnenminister Horst Seehofer und die zuständigen Fachministerinnen und -minister der Bundesländer am 23. März 2021 die Umsetzung der Onlinezugangsgesetzes (OZG) besprechen. Thematisiert werden der Fortschritt bei Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund und Ländern sowie die notwendigen nächsten Schritte.
Bis Ende 2022 sollen 115 Bundes- und 460 Landes-/Kommunalleistungen mit tausenden Einzelprozessen online funktionieren, Nutzerkonten zur sicheren Authentifizierung bereitstehen und Landes- und Bundesportale interoperabel sein.
Die 115 Bundesleistungen könnten bereits bis Ende des Jahres weitgehend online angeboten werden, so das Bundesinnenministerium (BMI). Mit dem Nutzerkonto Bund und dem Bundesportal stehe die OZG-Infrastruktur auf Bundesseite bereit. Das Registermodernisierungsgesetz soll die Grundlage für einen sicheren Datenaustausch und das "Once-Only-Prinzip" in der Verwaltung schaffen. Das BMI habe zudem die Nutzung des Online-Ausweises vereinfacht. Mit ihm kann man sich für alle OZG-Leistungen identifizieren, zukünftig auch auf dem Smartphone.
Insgesamt stehen bereits 315 Leistungen in mindestens einer Kommune digital bereit (u. a. Bauantrag, BAföG, Elterngeld, Kinderzuschlag, Führerschein). Mit dem Corona-Konjunkturpaket stellt der Bund zusätzlich 3 Milliarden Euro für das OZG zur Verfügung, um alle Leistungen auch in der Fläche verfügbar zu machen. Der Löwenanteil davon, rund 2,4 Milliarden Euro, geht in die föderale Umsetzung und den Aufbau der Infrastruktur. Damit sollen Länder und Kommunen gezielt entlastet werden. Quelle: Bundesinnenministerium, Pressemitteilung vom 23. März 2021, weitere Informationen: www.onlinezugangsgesetz.de