Bodenrecht und Immobilienbewertung
Einführung in das Liegenschaftsrecht - Grundlagenwissen in zwei Tagen
- Termin
- 07.04.2025 - 08.04.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB250138
Weitere(r) Termin(e)
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 5. November 2024 veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll gelten für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Entsprechende Transaktionen können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor:
1. Anzeigen, Anträge und Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan elektronisch
2. Implementierung und Zeitplan
Der Referentenentwurf wurde am 5. November 2024 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13. Dezember 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf und die Synopse zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 5. November 2024