Die Rolle der Screeninggruppe besteht vor allem darin, die angestrebte Qualität des Dialog- und Beteiligungsprozesses zu erreichen, indem sie das Verfahren begleitet, bewertet und ggfs. nachjustiert oder vorantreibt. Zu ihren Aufgaben stehen an vorderster Stelle zum einen das Agenda-Setting (d. h. die Bestimmung der inhaltlichen Ausrichtung) und zum anderen das Sorgetragen für die Einbeziehung aller themenrelevanten Stakeholder- und Bürgerperspektiven.
Über das Agenda-Setting wird jedem Dialogprozess bereits eine Grundrichtung gegeben. Offenheit oder Exklusion können hier schon vorbestimmt werden. Konkret wird es dann bei der Einbeziehung der themenrelevanten Stakeholder- und Bürgerperspektiven. Faire deliberative Prozesse erwarten, dass alle Anliegen in den Prozess eingebracht werden. Die Screeninggruppe soll dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer Dominanz der Starken, Wortgewaltigen oder Zeitreichen kommt. Schließlich ist die Screeninggruppe im Prozess ein Organ der Prozesskontrolle und Nachjustierung. Ihre Vorschläge können sich auf Inhalte, Verfahren und Verfahrensbeteiligte beziehen.