Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035 vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro.
Die wesentlichen Punkte der Einigung:
- Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
- Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
- zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
- Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
- Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
- Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich
- Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen
Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien – verstärkt durch regelbare Energien – begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro. Quelle/Weitere Informationen: Die Bundesregierung, Pressemitteilung vom 16. Januar 2020