Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland - rund zwölf Millionen Menschen - haben keinen deutschen Pass. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Derzeit lässt sich nur ein Teil derjenigen, die dazu berechtigt wären, einbürgern. So haben 168.545 Menschen im Jahr 2022 den deutschen Pass beantragt. Das sind gerade einmal 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hier leben. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt mit 1,1 Prozent unterhalb der Einbürgerungsrate in der EU mit 2,0 Prozent. Das ändert sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtsrechts.
Kernpunkte der Reform
- Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen und vollzieht damit einen langen überfälligen Paradigmenwechsel. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. Künftig wird von ihnen nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
- Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize zur Integration geschaffen werden, statt Hürden aufzubauen und lange Voraufenthaltszeiten zu verlangen. So werden diese vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt.
- In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, denn Studien belegen: je früher Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, desto besser ihre Bildungschancen.
- Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
- Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Es wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.
- Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird die Liste der abzufragenden Behörden um die Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Beteiligungsverfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.
Quelle und weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27. Juni 2024