In werkSTADT Nr. 43 macht Thomas Kuder einen Einwurf zum Planungssicherungsgesetz (PlanSiG) im Kontext der digitalen Spaltung. Aufgrund der bundesweiten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona Pandemie haben sich in den vergangenen Monaten erhebliche Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung von Beteiligungsverfahren ergeben. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Parlaments deshalb im Mai 2020 das zeitlich befristete PlanSiG verabschiedet, das sich im Kern mit der Durchführung von digitalen Beteiligungsverfahren und Konsultationen befasst. Doch der digitale Wandel hat längst nicht alle Teile der Gesellschaft erreicht, vor allem Ältere und sozial Schwächere tun sich mit der digitalen Transformation schwer. Jüngeren oder sozial Bessergestellten dagegen fällt es sehr viel leichter, sich mit dem digitalen Wandel und dessen Herausforderungen zurechtzufinden.
Die werkSTADT ordnet das PlanSiG im Kontext dieser digitalen Spaltung der Gesellschaft ein und leitet Schlussfolgerungen für den Weg zur digitalen Bürgerbeteiligung ab. Es zeige sich, so Thomas Kuder, dass es einen signifikanten gesellschaftlichen Bedarf gibt das neue PlanSiG, sofern es über die nächsten Monate hinaus weiterentwickelt wird und eine dauerhafte Bedeutung erlangt, durch entsprechende analoge und digitale Ergänzungsangebote und Fördermaßnahmen begleitend zu unterstützen.