Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. In allen zentralen Politikbereichen müssen dafür zielgerichtete Antworten gefunden werden. So auch in der Steuerpolitik. Die Gefahr eines geringeren Wachstums soll eingedämmt werden. Dabei seien eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung zentrale Zielsetzungen, so die Bundesregierung. Die Steuerpolitik soll sich konsequent an diesen Zielen orientieren. Besonders betroffene Akteure sollen deshalb unterstützt werden. Die Maßnahmen des Corona-Steuerhilfegesetz sind hierbei ein erster Schritt. Die Liquidität soll verbessert und steuerliche Entlastungen können in Anspruch genommen werden.
Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise(Corona-Steuerhilfegesetz, BT Drs. 19/19150) beraten und im Anschluss zusammen mit Anträgen der Grünen und der AfD zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende steuergesetzliche Maßnahmen vor:
Quelle/Weitere Informationen: Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 6. Mai 2020 / Deutscher Bundestag, Dokumentation, Stand 18. Mai 2020