Seit 4. März greift die zweite Stufe des Lockerungsplans, den Bund und Länder bei ihrer Konferenz am 16. Februar 2022 beschlossen haben. In der Gastronomie und Hotellerie gilt nun die 3G-Regel. Das heißt, neben Geimpften und Genesen können auch Ungeimpfte mit negativem Test im Restaurant essen oder im Hotel übernachten. Auch die lange geschlossenen Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Dort gilt die 2G-Plus-Regel: Geimpfte und Genese werden hineingelassen, wenn sie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen können oder geboostert sind.
Bei überregionalen Großveranstaltungen sind außerdem wieder mehr Gäste erlaubt. In Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Zahl von 6.000 Menschen darf dabei nicht überschritten werden. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft werden, maximal 25.000 Menschen sind zugelassen. Für alle gilt die 2G-Regelung beziehungsweise die 2G-Plus-Regelung.
Die konkrete Umsetzung der gelockerten Regeln erfolgt durch die einzelnen Länder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in eigener Verantwortung. Eine Übersicht der Regelungen in den Bundesländern finden Sie hier.
3-Stufen-Plan für Öffnungen
Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt des bundesweiten Öffnungsplans, den Bund und Länder am 16. Februar 2022 beschlossen hatten. In einem ersten Schritt waren die privaten Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene weggefallen. Der Zugang zum Einzelhandel war wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich.
Basisschutz ab 20. März
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass in einem dritten Schritt ab dem 20. März ein sogenannter Basisschutz bestehen bleiben soll. Am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus, es ist aktuell die Grundlage für die Corona-Einschränkungen. Die Bundesregierung berät derzeit mit den Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Gesetzes.
Als Basisschutz-Maßnahmen gelten etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder das Abstandsgebot. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen. Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 4. März 2022