Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 23. März 2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bekanntgegeben (Erlass BW I 7 70406/21#1 vom 23.03.2020).
Ergänzend dazu hat das BMI mit seinem Schreiben vom 27. März 2020 Hinweise zum Umgang mit vergaberechtlichen Fragestellungen veröffentlicht, die sich im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung COVID-19-Pandemie stellen.
Der Erlass sieht vor, dass Planungen und Ausschreibungen für Baumaßnahmen des Bundes trotz Corona-Krise fortgesetzt werden. Zudem können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine Reihe von Ausnahmeregeln greifen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 27. März 2020