Im Jahr 2015 sind alle Oberflächengewässer in Deutschland hinsichtlich ihres chemischen Zustands als "nicht gut" eingestuft worden. Hauptgrund dafür sei die Überschreitung der Qualitätsnorm für Quecksilber in Lebewesen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT Drs. 19/12699) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/12099). Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, welcher Anteil der Oberflächengewässer in Deutschland nicht in einem guten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist.
Würden Quecksilber sowie die langlebigen Substanzen BDE, PAK und TBT nicht mitbewertet, erreichen 83 Prozent der Wasserkörper den "guten" chemischen Zustand während ihn sechs Prozent verfehlen und elf Prozent nicht bewertet wurden, heißt es in der Antwort weiter. Die Belastung der Gewässer mit den 45 prioritären Stoffen sei vor allem für diejenigen rückläufig, für die Regulierungsmaßnahmen ergriffen wurden. Für die Stoffe, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst seien, lägen "Kenntnisse zum Ausmaß der Gewässerbelastung erst mit der zweiten Aktualisierung der Bewirtschaftspläne" im Jahr 2021 vor, schreibt die Bundesregierung weiter. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 5. September 2019