Bundesverwaltungsgericht: § 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar

Juli 2023

Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18. Juli 2023 entschieden.

Der Antragsteller, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin. Dieser setzt für ein ca. 3 ha großes Gebiet am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde im planungsrechtlichen Außenbereich ein (eingeschränktes) allgemeines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag als unbegründet abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aufgehoben und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Plan leidet an einem beachtlichen Verfahrensfehler im Sinne von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Er ist zu Unrecht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB erlassen worden. Die Vorschrift verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der SUP-RL. Art. 3 Abs. 1 SUP-RL verlangt eine Umweltprüfung für alle Pläne nach den Absätzen 2 bis 4, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 59/2023, 18. Juli 2023


Beste Expertise zum Städtebaurecht auf der jährlichen Bundesrichtertagung

Drei Bundesrichter aus dem Leipziger Städtebausenat stehen zum 18. Mal am 4. Dezember 2023 einen ganzen Tag für die Teilnehmenden bereit und erläutern einprägsam topaktuelle, teilweise noch nicht veröffentlichte richtungweisende Entscheidungen. Dabei wird für die Gäste transparent, wie es zu bestimmten Entscheidungen gekommen ist. So wird u. a. das Urteil des 4. Senats vom 18. Juli 2023 zur Unvereinbarkeit des § 13b BauGB (sog. beschleunigtes Verfahren) mit Europarecht erläutert, das von erheblicher praktischer Relevanz für die Kommunen ist, die in den vergangenen Jahren tausende Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren – ohne Umweltprüfung – aufgestellt bzw. beschlossen haben.

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