Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle.
Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür werden gute Beispiele aus diesen drei Bereichen gesucht. Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in denBereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung.
Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Denn auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.
Zu der besonderen Bedeutung dieses Themas sagt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB: "Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens ist Kern der Inklusionspolitik. Dafür braucht es ein ausreichendes und vielfältiges Unterstützungsangebot. Egal ob niederschwellige Unterstützung im Alltag oder die klassische Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe – Menschen mit Behinderungen müssen die Unterstützungsleistungen erhalten, die sie benötigen."
Wer sich bewerben kann
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.
Jury und Preisverleihung
Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern. Der Preis wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verliehen.
Ausschreibung durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt den Bundesteilhabepreis im Rahmen der "InitiativeSozialraumInklusiv" (ISI) im Auftrag des BMAS aus. Teil der Initiative waren von 2019 bis 2021 Regionalkonferenzen zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen.
Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Unter www.bundesteilhabepreis.de finden Sie alle Informationen zum Bundesteilhabepreis, die Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen.
Bewerbungsschluss ist der 21. August 2021.
Quelle/Weitere Informationen:Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 28. April 2021